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Myofunktionelle Frühbehandlung für Kinder

Wir sehen früh hin, wie Zunge, Lippen und Atmung zusammenspielen, während Ihr Kind noch wächst. Denn diese Funktionen können beeinflussen, wie sich Kiefer und Zahnstellung entwickeln.

Worauf wir achten

Liegt die Zunge in Ruhe richtig? Sind die Lippen geschlossen, atmet Ihr Kind durch die Nase? Wie schluckt und kaut es? Ein ungünstiges Schluckmuster oder einseitiges Kauen fällt im Alltag oft nicht auf, lässt sich aber bei der Untersuchung gut erkennen.

So läuft die Behandlung ab

  1. Beratungstermin: Wir untersuchen Ihr Kind und besprechen mit Ihnen, ob eine Frühbehandlung sinnvoll ist.
  2. Eingliederung: Ihr Kind bekommt ein myofunktionelles Trainingsgerät, und wir zeigen Ihrem Kind und Ihnen, wie es angewendet wird.
  3. Monatliche Kontrolle: etwa 15 Minuten mit Übungen, ähnlich wie in der Logopädie. Fortschritte halten wir auch mit Fotos fest.

Wie lange die Behandlung dauert, ist von Kind zu Kind verschieden, meist zwischen 6 und 18 Monaten.

Zusammenarbeit

Wir arbeiten eng mit Logopädinnen und Logopäden sowie mit Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden zusammen. Die Frühbehandlung übernehmen wir auch für Kinder, die bei einer anderen Zahnarztpraxis in Betreuung sind.

Kosten

Die myofunktionelle Frühbehandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten besprechen wir mit Ihnen vorab in der Beratung.

Ab welchem Alter?

Ab etwa sechs Jahren, sobald Ihr Kind gut mitmacht. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen etwas auffällt: Mundatmung, Schnarchen, Engstand, ein tiefer Biss oder schiefe Zähne, Lispeln oder wenn Ihr Kind die Zunge nicht vollständig herausstrecken kann, etwa wegen eines zu kurzen Zungenbändchens.

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Häufige Fragen

Was ist eine myofunktionelle Frühbehandlung?

Ein Training für Zunge, Lippen und Kaumuskulatur mit einem Trainingsgerät und Übungen. Ziel ist ein günstiges Zusammenspiel von Zungenlage, Schlucken und Atmung, während das Kind wächst.

Ab welchem Alter ist sie möglich?

Ab etwa sechs Jahren, sobald das Kind gut mitmacht.

Zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Frühbehandlung nicht. Die Kosten besprechen wir vorab in der Beratung.

Mein Kind ist bei einer anderen Zahnarztpraxis. Geht das trotzdem?

Ja, die Frühbehandlung übernehmen wir auch für Kinder, die woanders in zahnärztlicher Betreuung sind.

Ersetzt die Frühbehandlung eine Zahnspange?

Nein. Manchmal ist danach keine Zahnspange nötig, oder die Tragedauer verkürzt sich. Versprechen können wir das nicht. Wir arbeiten mit Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden zusammen und besprechen mit Ihnen, ob zusätzlich eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist.

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